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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltungsbereich
1.1. Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle, mit uns getätigten Geschäfte.
Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder öffentlich rechtlichem Sondervermögen.
Sie sind Bestandteil aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller unserer Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratung und Auskünften. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme unserer Waren oder Leistungen als angenommen.
1.2. Hiervon abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich vereinbaren. Abweichende Bestimmungen verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Zugang bei uns ausdrücklich widersprechen. Wir widersprechen schon hiermit ausdrücklich.

2. Vertragsabschlüsse
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Mündliche Zusicherungen oder Abreden unserer Angestellten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2.3. Wird Ware auf dem elektronischen Wege bestellt oder erfolgt eine Auftragserteilung per eMail, werden wir unverzüglich den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch keine verbindliche Vertragsannahme dar.
2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
2.5. Als Beschaffenheit der Ware und/oder des Werkstücks vereinbart gelten ausschließlich Angaben in unseren oder den vom Hersteller ausgegebenen Produkt- und Leistungsbeschreibungen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Katalogen und / oder im Internet stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware/Werkstücks dar.
2.6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
2.7. Nachträgliche Auftragsänderungen durch den Kunden bedürfen unseres schriftlichen Einverständnisses.

3. Vertragsgegenstand
3.1. Vertragsgegenstand ist beim Kauf von Hardware samt dazugehöriger Dokumentation („Hardware“) die Lieferung der im Kaufvertrag aufgeführten Geräte, Elemente und Zusatzeinrichtungen mit den dort spezifizierten Eigenschaften und Leistungsmerkmalen. Sofern in der Hardware Programme fest eingespeichert sind oder mitgeliefert werden, sind diese nur für den vertragsgemäßen Betrieb der Hardware bestimmt.
3.2. Ist neben der Lieferung auch die Aufstellung und/oder Installation der Hardware vereinbart, so ergibt sich der Leistungsumfang ausschließlich aus dem schriftlichen Vertrag.
3.3. Im Falle von Hardware-Reparaturen übernehmen wir die Instandsetzung zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft einschließlich der Ersatzteilbeschaffung. Die Instandsetzung beinhalten dabei keine Garantie einer stets störungsfreien Arbeitsweise der Hardware.
3.4. Gegenstand unserer Programmerstellungsverträge sind die Planung, Erstellung, Lieferung und Einführung von DV-Programmen in Quellenprogramm- und Objektprogrammform nebst Entwicklungs- und Anwendungsdokumentation für die im Erstellungsschein aufgeführten Anwendungsgebiete und DV-Konfigurationen.
3.5. Eine testweise Überlassung von Hard- oder Software bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung, in der auch die Vergütung geregelt ist. Diese Vergütung wird auf die des Hauptvertrages, soweit ein solcher zustandekommt, angerechnet. Für die Testware übernehmen wir nur die Gewähr, dass sie zum Testen geeignet ist, nicht jedoch darüber hinaus zum Gebrauch bzw. Effektiv-Einsatz beim Kunden.
3.6. Es sind nur Leistungen geschuldet, die mit uns schriftlich vereinbart wurden. Mehr- oder Minderleistungen, die vor der während der Ausführung mündlich oder schriftlich beauftragt wurden, werden bei der Abrechnung mit den im Vertrag vereinbarten Stundensätzen berücksichtigt.

4. Preise
4.1. Es gelten die, in der Auftragsbestätigung niedergelegten Preise und Bedingungen.
Für die Verträge und bestätigten Aufträge sind die Preise für einen Monat verbindlich; danach können durch Lohn- und Materialpreiserhöhungen, soweit sie für uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbar waren und wir hierauf keinen Einfluß hatten, die Preise entsprechend erhöht werden. Dies gilt nicht für gesondert ausgewiesene Tagespreise.
4.2. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3. Im Falle einer nachträglichen Auftragsänderung trägt der Kunde die Kosten, einschließlich bereits angefallener Kosten.

5. Lieferung
5.1. Lieferfristen und –termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass eine feste Frist oder ein fester Termin schriftlich vereinbart worden wäre. Lieferfristen beginnen frühestens mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch keinesfalls vor Klärung aller zur Ausführung notwendigen Einzelheiten.
5.2. Wir sind berechtigt, in zumutbarem Maße Teillieferungen vorzunehmen. Jede Lieferung gilt als selbstständiges Geschäft.
5.3. Die Lieferung und Installation von Software beinhaltet keine Verpflichtung unsererseits das Produkt auch zu warten. Beide Verpflichtungen sind grundsätzlich kein einheitliches Rechtsgeschäft.
Verpflichten wir uns Hard- und Software zu liefern, so liegt kein einheitliches Rechtsgeschäft vor, es sei denn es ist vertraglich ausdrücklich vereinbart.
5.4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns – auch wenn wir uns bereits im Verzug befinden – die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf, Streik, Störungen des Betriebes oder des Transportes, technische Störungen oder sonstige nicht von uns zu vertretende Umstände gleich, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen.
5.5. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferungen nicht zuzumuten ist, kann er durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
Ein, dem Kunden oder uns zustehendes Rücktrittsrecht bezieht sich grundsätzlich auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Ist allerdings nachweislich die erbrachte Teilleistung für den Kunden ohne Interesse, so ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.

6. Gefahrübergang und Versand
6.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug mit der Annahme ist.
6.2. Wir liefern im allgemeinen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
6.3. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, so sind wir berechtigt, sie nach unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des Kunden zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.

7. Abnahme
7.1. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Gesamtleistung: bei der Software-Lieferung in der Regel nach der Installation auf der Hardware des Kunden, bei der Hardware-Lieferung nach der Inbetriebnahme am zugewiesenen Ort, bei Werkvertragsleistungen nach Fertigstellung des Werkes.
7.2. Im Falle der Softwareüberlassung und bei Netzwerkarbeiten weisen wir durch angemessene Abnahmetests die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Programmfunktionen, der Datenverarbeitsanlage und das Vorhandensein etwaig vereinbarter Beschaffenheiten und Eigenschaften nach. Auf Verlangen des Kunden sind für einen Abnahmetest von ihm bereitgestellte Testdaten zu verwenden, sowie bestimmte Arten zusätzlicher Tests durchzuführen, die er für nötig hält, um ein Programm praxisnah zu prüfen. Sind die Abnahmetests erfolgreich durchgeführt worden, ist der Kunde auf unser Verlangen verpflichtet, eine schriftliche Abnahmeerklärung abzugeben. Gegebenenfalls festgestellte Mängel sind in der Abnahmeerklärung festzuhalten.
7.3. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Wir sind berechtigt, zur Abgabe einer Abnahmeerklärung eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf die gelieferte Ware als abgenommen gilt.

8. Gewährleistung
8.1. Wir leisten für die Mangelfreiheit der von uns erworbenen Produkte (Hard- und/oder Software) und erbrachten Arbeiten Gewähr für einen Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung bzw. Fertigstellung.
Bezüglich der von uns gelieferten, aber nicht erstellten Softwareexemplare findet kaufvertragliches Gewährleistungsrecht Anwendung. Bezüglich der von uns erstellten Software ist werkvertragliches Gewährleistungsrecht anzuwenden.
8.2. Mängelrügen müssen uns bei offensichtlichen Mängeln binnen einer Frist von 14 Kalendertagen nach Empfang der Ware bzw. Fertigstellung der Arbeiten, bei verdeckten Mängeln binnen 8 Kalendertagen ab Entdeckung schriftlich zugehen, ansonsten entfällt jede Gewährleistung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.3. Bei begründeten Beanstandungen können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenfreien Ersatz gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware liefern. Wir sind zu mindestens zwei Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuchen berechtigt, wofür uns der Kunde eine angemessene Nacherfüllungsfrist zubilligen muss. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für Schäden, die aus der Verletzung einer eventuellen Nachbesserungspflicht entstehen, haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit.
8.4. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
8.5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei dem Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Im Falle des mangelhaften Werks beschränkt sich der Anspruch auf den Schadenersatz statt der Leistung. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
8.6. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch besteht die Gewährleistung nur bis zum Ende der Gewährleistungsfrist für den ursprünglichen Gegenstand, soweit nicht die gesetzliche Regelung eingreift.
8.7. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht erfüllt.
Wir sind ebenfalls berechtigt, die Mangelbeseitigung zu verweigern, wenn der Kunde uns keine hinreichende Gelegenheit zur Nacherfüllung einräumt, insbes. z.B. Selbstbeseitigungsversuche vornimmt oder vornehmen läßt.
8.8. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Kunden ist die Rüge von Mängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen.
8.9. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9. Haftungsbeschränkungen
9.1. Wir haften bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Eine Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
9.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
9.3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

10. Zahlung
10.1. Die Zahlung hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug.
Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
10.2. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10.3. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen auszuführen bzw. uns genehme Sicherheiten zu fordern oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Gelieferte Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
11.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
11.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen bis nicht die vollständige Zahlung erfolgt ist. Von jeglicher Gefährdung unserer Vorbehaltsware insbesondere vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen.
11.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 11.2. und 11.3. dieser Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
11.5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Auf Verlangen unsererseits hat der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Die Berechtigung zur Verfügung über die Vorbehaltsware gilt ohne weiteres als widerrufen, wenn über das Vermögen des Kunden ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt wird.
11.6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz (Duisburg). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
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